Der ESPR ist eines der wesentlichen Elemente des europäischen Green Deals. Das EU-Parlament hat die vorläufige Einigung am 23.04.2024 gebilligt. Jetzt hat die EU-Kommission die Aufgabe, die Ökodesign Verordnung für nachhaltige Produkte sukzessiv zu konkretisieren. 
Die alte Ökodesign- Richtlinie wurde hauptsächlich auf Basis der Energieverbrauchskriterien berücksichtigt, die Produkte sollten nach diesen Kriterien hergestellt werden (wie z.B. für Waschmaschinen, Kühlschränke oder Motoren). 

Die neue Verordnung betrifft den gesamten Produktlebenszyklus und schließt die Aspekte der Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Aufbereitung, den CO2- und Umweltfußabdruck sowie Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung ein. 

Die Übergangsphase der jeweiligen Produktgruppe beginnt 18 Monate nach Inkrafttreten der Produktverordnung. Momentan gibt es für sehr viele Bereiche noch keine Produktverordnung, hieran wird gearbeitet. Eine allgemein gültige Verordnung für alle Produktgruppen könnte mehr Zeit in Anspruch nehmen. 

Hersteller müssen umgehend damit beginnen die Entwicklungen innerhalb der ESPR-Verordnung zu verfolgen und sich den Herausforderungen in Bezug auf ihrer Produktgruppe anzunehmen. 

ORGALIM hat in seinem aktuellen Newsletter alle Verbände und Organisationen auf das ESPR aufmerksam gemacht und die wichtigsten Punkte der Verordnung wie folgt zusammengefasst: 
  • Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für die erfassten Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte auf der Grundlage eines produktspezifischen Ansatzes. Dabei kann es sich um Leistungsanforderungen (z.B. Reparierbarkeit und Haltbarkeit) und/oder
  • Informationsanforderungen (z.B. ökologischer Fußabdruck und Vorhandensein bedenklicher Stoffe) handeln. Grundlegende Ökodesign-Anforderungen sind in den Artikeln 5-7 der EU-Verordnung aufgeführt (siehe Quellenangabe). 
  • Zulässig sind "horizontale Ökodesign-Anforderungen", d.h. gemeinsame Informations- oder/und Leistungsanforderungen für Produkte mit Ähnlichkeiten. Die Europäische Kommission kann die horizontalen Anforderungen auch durch die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für eine bestimmte Produktgruppe ergänzen.
  • Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP), eines digitalen Instruments zur Vereinfachung des Zugangs zu produktspezifischen Informationen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Einhaltung von Rechtsvorschriften. Der DPP wird durch produktspezifische delegierte Rechtsakte geregelt und soll während der gesamten Produktlebensdauer verfügbar sein.
  • Verpflichtung zu geplanten Marktüberwachungsaktivitäten zur Durchsetzung der Verordnung mittels spezifischer Überprüfungsregeln.
  • Einführung von Vorschriften über die obligatorische umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und die Begrenzung der vorzeitigen Veralterung von Produkten.
Turkish Machinery Germany Office, 05.07.2024
Quelle: Orgalim Newsletter vom 01.07.2024
Weiterführende Informationen:  2024/1781 VERORDNUNG (EU) 2024/1781 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES